


Die Wohnraumfrage ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Besonders im Berliner Umland spüren die Menschen den Druck durch steigende Mieten. Um hier gegenzusteuern, hat das Land Brandenburg gehandelt: Seit dem 1. Januar 2026 gelten in deutlich mehr Kommunen als bisher – in 36 statt zuvor 19 – verstärkte Schutzrechte für Mieterinnen und Mieter.
Was ändert sich konkret?
Mit zwei zentralen Verordnungen greifen wir direkt in den Wohnungsmarkt ein, um Preissprünge abzufedern und Fairness zu garantieren:
- Die Kappungsgrenze: Bei bestehenden Mietverträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 % steigen. Bisher lag diese Grenze bei 20 %. Das verschafft Haushalten mehr finanzielle Planungssicherheit.
- Die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietungen wird der Spielraum deutlich eingeschränkt. Die Miete darf nun höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zuvor waren theoretisch Sprünge von bis zu 30 % möglich – eine Praxis, der wir hiermit einen Riegel vorschieben.
Mein Wahlkreis im Fokus
Es freut mich besonders, dass diese Schutzregeln nun flächendeckend dort wirken, wo der Bedarf am größten ist. In meinem Wahlkreis sind folgende Kommunen Teil der Verordnung:
- Bernau bei Berlin
- Panketal (erneut)
- Ahrensfelde
Mobilität und Wohnen gehören zusammen
Für mich ist klar: Wohnen darf kein Luxusgut sein. Wer im Barnim arbeitet oder hier seine Wurzeln hat, muss sich das Leben hier auch leisten können. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein unserer Politik für soziale Gerechtigkeit. Gemeinsam mit einer starken Infrastruktur und bezahlbarer Mobilität sorgen wir dafür, dass unsere Region für alle lebenswert bleibt.
Wir setzen ein klares Zeichen gegen Mietwucher und für ein faires Miteinander auf dem Wohnungsmarkt.